In der Trauung wird die Ehe unter Gottes Wort und Segen gestellt

Die kirchliche Trauung wird mit einem Gottesdienst gefeiert, in dem zwei Menschen vor Gott und der Gemeinde versprechen, ihren weiteren Lebensweg gemeinsam zu gehen. Für ihre Ehe bitten sie um Gottes Segen. Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die Eheschließung auf dem Standesamt, nur damit sind die Partner*innnen nach staatlichem Recht verheiratet. In der evangelischen Kirche ist die Ehe kein Sakrament.

Bei der Trauung wird die Gemeinschaft der Eheleute bzw. der Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner unter Gottes Wort und Segen gestellt. Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat. Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung. In der Trauung empfängt das Paar den Segen Gottes: Gott möge das Paar in seiner Ehe begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.

Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass die Ehefrau oder der Ehemann bzw. einer der Partnerinnen oder einer der Partner Mitglied der evangelischen Kirche ist. Geschiedene können selbstverständlich eine kirchliche Trauung feiern, wenn sie eine neue Ehe schließen.


Die evangelische Trauung ist ein Gottesdienst!

Die evangelische Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung bzw. der Eintragung der Lebenspartnerschaft mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen. Ein wunderbarer Moment, um Gott zu danken, dass es den einen/die eine gibt. Eine gute Gelegenheit, sich unter Gottes Segen zu stellen und ihn zu bitten, dass dieses Glück, diese Verbundenheit nie enden möge.

Mit konfessionsverschiedenen Paaren kann ein evangelischer Traugottesdienst gefeiert werden, auf Wunsch mit Beteiligung des Geistlichen einer anderen christlichen Konfession (Ökumenische Trauung). Wenn über das römisch-katholische Pfarramt eine Befreiung (Dispens) von der Eheschließungsform (Formpflicht) eingeholt wurde, wird die evangelische Trauung auch von der katholischen Kirche als Eheschließung anerkannt.


Was gilt es in der Planung zu beachten?

Wegen des Termins für die kirchliche Trauung, der nach der standesamtlichen Eheschließung bzw. der Eintragung der Partnerschaft liegen muss, sollte man sich frühzeitig mit der Pfarrbüro in Verbindung setzen. Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Pfarrbüro, in dessen Gemeinde/Stadt entweder die Braut oder der Bräutigam bzw. eine der Partnerinnen oder einer der Partner oder deren Eltern wohnen oder in dessen Bereich das Paar nach der Hochzeit ziehen möchten. Gemeinsam mit dem Pfarrer/dem Pastor wird dann ein Vorgespräch vereinbart. Dazu kann man vorbereiten:

  • Einen Trauspruch aussuchen
  • Lieder aussuchen
  • Freunde und Familie fragen, ob sie im Gottesdienst mitwirken wollen

Die kirchliche Trauung in der Heimatgemeinde mit Pfarrerin oder Pfarrer ist grundsätzlich gebührenfrei. Kosten können jedoch anfallen, wenn der Gottesdienst auf eine besondere Weise gestaltet wird (z. B. besonderer Blumenschmuck, besondere Musik) oder woanders als im üblichen Gottesdienstraum der Gemeinde gefeiert werden soll (z. B. Heizkosten einer sonst geschlossenen Kirche).


Fragen zur Trauung

Muss ein Paar zuvor standesamtlich heiraten?
Ja. Die kirchliche Trauung kann nur stattfinden, wenn das Paar zuvor eine rechtsgültige Ehe eingegangen ist.

Müssen Braut und Bräutigam in der evangelischen Kirche sein?
Mindestens ein Ehepartner muss Mitglied der evangelischen Kirche sein!

Wo und wann muss man eine kirchliche Trauung anmelden?
Eine kirchliche Trauung sollte im Pfarrbüro rechtzeitig angefragt werden. Vor jeder Trauung findet ein Traugespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer statt, die oder der die Trauung durchführt. Dabei geht es neben den Vorbereitungen für den Gottesdienst auch um das christliche Verständnis der Ehe.

Kann man auch in einer Kirche heiraten, zu der man nicht als Gemeindemitglied gehört und den Pfarrer oder die Pfarrerin auswählen?
Zuständig für die Trauung ist zunächst grundsätzlich der Pfarrer oder die Pfarrerin der Gemeinde, zu dem einer der Partner gehört, bzw. des gemeinsamen Wohnortes.
Die Trauung kann aber auch in einer anderen Kirche stattfinden. In diesem Fall sollte sich das Paar an den Pfarrer oder die Pfarrerin wenden, der/die an der gewünschten Kirche Dienst tut. Soll nicht der Ortspfarrer die Trauung durchführen, sondern ein anderer, z. B. ein befreundeter Pfarrer, so muss der zuständige Ortspfarrer oder die zuständige Ortspfarrerin ein Einverständnis abgeben (Dimissoriale).

Gibt es eine ökumenische Trauung?
Nein. Kirchenrechtlich gibt es keine ökumenische Trauung. Es gibt entweder eine katholische Trauung mit evangelischem Beistand oder eine evangelische Trauung mit katholischem Beistand.
Zur Vorbereitung des Traugottesdienstes muss das Brautpaar mit den Pfarrern beider Konfessionen sprechen.

Kann ein geschiedener Mensch ein zweites Mal kirchlich heiraten?
Ja. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zum Pfarrbüro auf.

An welchen Tagen können keine Trauungen stattfinden?
Trauungen finden nicht in der Karwoche statt.


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